Pflichten: Die Wärterin/nen verpflichten sich zur Einhaltung folgender Punkte:
*Alle aufgestellten Regeln werden auch vom Gefängnispersonal befolgt. *Anweisungen der Gefängnisleiterin und des Gefängnisdirektors sind bindend. *Eine dem Thema entsprechende Sorgfalt und die nötigen Aufmerksamkeit den Insassen gegenüber ist Bestandteil Ihres Handelns *Profilbögen der Häftlinge werden akzeptiert und Handlungen nur im Rahmen dieser vorgenommen.
Rechte: Die Wärter/innen haben folgende Rechte *Ständige Zugriffsmöglichkeiten auf alle Häftlinge und Benutzung dieser für alle in den Profilbögen angegebenen Punkte. *Nutzung des Verhörzimmers, um die Insassen über ihre Straftat zu befragen. *Abstrafung der Häftlinge bei vermeintlichen Verstößen gegen die GefängnisordnungVerteilung von Aufgaben an die Häftlinge.
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